Beispiele:
Fassade
Da der Fassadenschutz (Schutzanstrich durch die Firma PSS), jede Unebenheit des Betons hervorgehoben hat, wurde uns von Herr Stefan Schüpfer und Frau Heger eine Verbesserung mittels Abtragung der Hydrophierung und das Aufbringen einer Haftbrücke und eines Abriebs auf der Fassade am 14.9.2022 zugesagt. Bis heute wurde nichts vom Zugesagten in die Wege geleitet. Bilder der Fassade und die dazugehörenden schriftlichen Unterlagen, sind auf dieser WEB Seite abrufbar. Dazu gehört auch ein Audio File, welches mit Einwilligung aller Beteiligten als Protokoll der Sitzung vom 14.9.2022 aufgenommen wurde. Bei Interesse kann dieses, via Mail, von uns angefordert werden.
Garagenliftbox
Die Garagenliftbox wurde allen betroffenen Eigentümer von Stefan Schüpfer und Frau Heger als Garagebox verkauft, die sich von einer normalen Garage kaum unterscheidet. Bedient man das Garagentor mit der Fernbedienung, sei automatisch die richtige Plattform auf der Einfahrtsebene. Es gebe praktisch keinen Unterschied zu einer fixen Garage.
Nachdem die Garage übergeben wurde, stellten die Eigentümer folgendes fest:
- Der Garagenboden besteht aus einem Wellblech und ist schlecht begehbar.
- Die Belastung der Plattform ist mit max. 2000 kg limitiert.
- Die Höhe der einzelnen Plattform ist mit 1.75 m begrenzt. Der Kofferraumdeckel kann somit nicht
vollständig geöffnet werden und eine grosse Person kann nicht aufrecht stehen.
- Automatisiert ist nur das Oeffenen der Garage. Danach muss man aus dem Fahrzeug aussteigen und die Plattform manuell mit dem Schlüssel auf die Einfahrtsebene holen.
Also von einer normalen, automatisierten Garage, wie versprochen, weit entfernt. Zudem stellt die Gewichtsbeschränkung ein grösseres Problem für Fahrzeuge über 2000 kg dar.
Da wir vor dem Kauf erwähnten, dass wir in der Garage eine Ladestation für unser E Auto benötigen und das Fahrzeug über 2000 kg wiegt, wurde uns von Omega mitgeteilt, dass dies kein Problem sei und wir nur den Aufpreis für die Montage der Ladestation bezahlen müssen.
Die von uns verlangte schriftliche Bestätigung, betr. Belastung der Plattform, wurde vom Lieferanten abgelehnt. Aus obigen Gründen wollten wir die Garagenbox verkaufen und haben heute einen Aussenparkplatz. Nach einem Schlichtungsverfahren, hat ein Mitunterzeichner des Konsortiums Hand geboten für einen Rückkauf der Box.
Der persönliche Assistent von Frau Heger und Herr Schüpfer hat in einem Mail bestätigt, dass sie in diesem Fall die Kosten fürs Aufstellen der Wallbox beim Aussenplatz übernehmen würden. Leider wurden am Schluss die Kosten nur zur Hälfte übernommen.
Die erwähnten Friedensrichterprotokolle und E-Mail Bestätigung können bei uns angefordert werden.
Gefälle Bodenplatten 2. Stock
Das Gefälle der Bodenplatten im 2. Stock neigt nicht zum Ablauf, sondern zur Treppe hin. Dies wurde gleich nach dem Bezug der Wohnungen der Ak Omega und der Architektin Frau Heger gemeldet.
Als Lösung hat Frau Heger via SMS am 22.10.2022 bestätigt, dass Sie ein Vordach in Auftrag gegeben hat. Nach mehreren Rückfragen, wann nun das Dach montiert werde, teilte uns der Bauleiter am 8.5.2023 mit, dass das Vordach bereits montiert wäre, wenn denn die Bewilligung der Gemeinde vorliegen würde. Es verstrichen wieder Monate und die Situation wurde, mittels eingeschriebenen Schreiben, mehrfach gerügt. Darauf hat die AK Omega eine zusätzliche Rinne in den Bodenbelag einfrässen lassen. Diese hat jedoch nicht das gewünschte Resultat gebracht. Nach wie vor fliesst das Wasser bei starkem Regen ins offene Treppenhaus. In einem Schreiben vom 12.3.2025 bestätigt Frau Heger, dass das Gefälle in diesem Geschoss nicht stimmt und dass dies in den nächsten Tagen korrigiert werde.
Nichts ist passiert, das Wasser läuft nach wie vor die Treppe hinunter (Kurzvideo kann angefordert werden)
In der Zwischenzeit haben die Eigentümer bei der Gemeinde ein Vordach bewilligen lassen.
AK-Omega-AG ist jetzt aber nicht mehr bereit das Vordach zu erstellen.
Plattenwahl Aussenbereich / Treppe
Die Architektin Diana Heger hat im Aussenbereich Bodenplatten verwendet, die betreffend Rutschfestigkeit nicht den BFU-Vorschriften entsprechen und auch die Treppe entspricht nicht den BFU und SIA Normen.
Die Gemeinde Widen hat aus diesen Gründen die Abnahme dieser Bereiche abgelehnt. Die Antritte und Austritte sind vom restlichen Bodenbelag kontrastreich abzuheben, die Vorderkante der Trittstufen deutlich zu markieren. Sie verlangte von Omega Massnahmen zur Behebung dieser Probleme. Da keine Massnahmen ergriffen wurden, wurde AK-Omega-AG von der Gemeinde mehrfach gemahnt und mit einem Schreiben vom 7. Oktober 2024, unter Androhung einer Ersatzvornahme, eine letzte Frist gesetzt. Die Lösung von Frau Heger war, dass die verlegten Platten mit einem Antirutschlack bestrichen wurden und bei der Treppe die Tritte in der vertikalen und beim Ein./Ausstieg mit einer Farblackierung versehen worden sind. In der Zwischenzeit löst sich der Lack und läuft mit Spuren die Treppe hinunter.
Das ganze als Korrektur von einer falschen Plattenwahl durch die Architektin Frau Heger. Dies wird so von den Eigentümern nicht akzeptiert, insbesondere da diese Lackierung nicht beständig ist und die Stufenmarkierung in dieser Form fast mehr Verwirrung schafft. (Siehe auch Fotos)
Gefälle im Eingangsbereich
Im Eingangsbereich wurden die Bodenplatten mit einem falschen Gefälle verlegt. Nach Regenfall bleiben meistens über Tage grössere Pfützen liegen. Im weitern wurde durch die Firma Metrock festgestellt, dass die Abdichtung um den Liftschacht ungenügend ist und dadurch das Regenwasser in den Keller, in einen Dispo-Raum fliesst. Der Spezialist wurde für die Untersuchung der Situation von Herr Schüpfer beauftragt. Dieser versuchte mehrfach Herr Schüpfer die Situation, sowie die mögliche Lösung vor Ort zu erklären. Herr Stefan Schüpfer meldete sich aber nie für einen Termin vor Ort. Ohne Rücksprache mit dem Spezialisten wurden danach von Frau Heger die Metallsockelbleche durch einen Sockel mit den Bodenplatten um den Liftschacht ersetzt.
Effekt: Das Wasser läuft nach wie vor in den Keller.
Garantiearbeiten
Gemäss Vertrag hätte durch die AK-Omega-AG vor dem Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist eine Abnahmekontrolle für die Wohnungen und den allgemeinen Teil stattfinden sollen. Dies war jedoch nicht der Fall. Auch auf Mängelrügen wird nicht geantwortet. In einem Fall wurden, nach Androhung einer Ersatzvornahme, zwar einige Mängel durch Herr Stefan Schüpfer besichtigt, die meisten Beanstandungen wurden aber ohne Begründung abgelehnt.
Gemäss SIA Norm 118 muss der GU beweisen, dass kein Mangel vorliegt.
Lift
Da der Lift nicht wie vom Liftbauer vorgeschrieben, über 2 Jahre ohne Wetterschutz im Attikabereich in Betrieb war, hat dieser Schaden genommen und muss bereits für CHF 4300 überholt werden. AK Omega AG war auch nicht in der Lage das vorgesehene Wetterdach bei der Gemeinde bewilligen zu lassen. Die Bewilligung musste von den Eigentümern selbst eingeholt werden. Die Türen des Lifts selber wurden in nur grundiertem Zustand den Eigentümer übergeben.
Andere Projekte / in der AZ publiziert
Von der gleichen Firma gebaut. Die aufgeführten Argumente von Frau Diane Heger sind ein "Déjà-vu" für uns Eigentümer in der Liegenschaft in Widen.
Luxuswohnungen Chilhalde in Umikon sorgen für Unmut. Dasselbe gilt auch bei den Eigentümer der Menziker Siedlung an der Myrtenstrasse.